Beschluss des Landesvorstandes der MIT Rheinland-Pfalz vom 25.01.2020
Mittelstandsfreundlichere und Vermögensbildung fördernde Kapitalertragssteuer
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU Rheinland-Pfalz fordert eine mittelstandsfreundlichere und Vermögensbildung besser fördernde Besteuerung von Kapitalerträgen. Dazu sollen folgende Maßnahmen dienen:
- Bund und Länder verzichten auf die im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund vereinbarte Abschaffung der Abgeltungssteuer.
- Der Freibetrag für Sparer und Anleger wird von heute 801 € für Einzelveranlagung und 1602 € bei gemeinsamer Veranlagung auf 2000 € bzw. 4000 € erhöht.
- Bei Geldanlagen werden die Inflationsverluste des angelegten Kapitals vom zu versteuernden Ertrag abgezogen.
Begründung:
Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund vereinbarte Abschaffung der Abgeltungsteuer infolge eines funktionierenden internationalen Informationsaustausches über die Kapitalerträge würde für die Sparer zu einer höheren Steuerbelastung führen, da der pauschale Steuersatz von 25% durch einen progressiven Tarif ersetzt würde. Zudem müssten für Erträge aus Dividenden weitere komplexe steuerrechtliche Fragen gelöst werden müssten.
Auf jeden Fall ist jeder Versuch, die vereinbarte Grundrente aus einer Erhöhung der Kapitalertragssteuern zu finanzieren, strikt abzulehnen.
Der sogenannte „Sparerfreibetrag“ soll pauschal alle Werbungskosten bei der Anlage von Kapital abgelten, wie z.B. Depotgebühren, Fahrten zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft und ähnliches. ‚Seit der Einführung im Jahr 2009 haben aber die Banken und Geldinstitute nicht zuletzt zur Kompensation fallender Zinsgewinne im Zuge der Niedrigzinspolitik und der Anlagenkäufe der EZB die Gebühren erheblich erhöht. Schon deshalb muss der Freibetrag angepasst werden. Mit der geforderten Erhöhung des Freibetrages soll darüber hinaus aber auch die Bildung von Vermögen gerade bei mittleren Einkommen erleichtert und gefördert werden. Breite Vermögensbildung ist gesellschaftspolitisch, wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch sinnvoll. Bei der heute möglichen Verzinsung von Geldkapital erfassen diese Freibeträge Vermögen in einer Größenordnung, die in der Regel der persönlichen Vorsorge der Anleger und nicht unmittelbar einer aufwändigeren Lebenshaltung gelten. Das betrifft z.B. die Ansparung von Eigenkapital zum Erwerb von Wohnungseigentum nicht zuletzt als private Altersvorsorge, Vorsorge für die Ausbildungskosten von Nachkommen, Vorsorge für notwendige größere Anschaffungen oder Investitionen in kleineren Betrieben, Vorsorge für Risiken von Krankenbehandlungen und Pflegekosten, Vorsorge für mögliche Einkommensverluste usw. Damit wird die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung ohne Rückgriff auf Transferleistung sichtlich stabilisiert.
Vermögen wird in der Regel aus bereits versteuertem Einkommen gebildet. Bei der hier begünstigten Größenordnung von Vermögen handelt es sich dabei um Einkommen, die ohnehin in besonderer Weise vom zu steilen progressiven Tarif der Einkommensteuer für das Erwerbseinkommen betroffen sind. Es ist gesellschafts- und wirtschaftspolitisch sinnvoll, diese Einkommensgruppen, die das Gros der qualifiziert Erwerbstätigen stellen, zu entlasten.
Ein Inflationsausgleich bei Geldvermögen erscheint im Sinne der Gleichbehandlung und des Anreizes zur Vermögensbildung gerechtfertigt. So können bei vermietetem Wohneigentum oder anderen zum Erwerb eingesetzten Sachwerten Wertverluste abgeschrieben werden. Verluste, die bei Wertpapieren und Aktien beim Verkauf eintreten, können mit Gewinnen ausgeglichen oder auf das kommende Jahr vorgetragen werden. Beim Erwerbseinkommen wird zur Korrektur der kalten Progression ein Inflationsausgleich des Steuertarifs vorgenommen. Bei den auf unabsehbare Zeit anhaltenden extrem niedrigen Zinsen eröffnet ein Inflationsausgleich für das Geldkapital die Chance, eine zumindest minimale reale Verzinsung zu erreichen, in manchen Fällen sogar die Besteuerung realer Verluste zu vermeiden. Die Niedrigzinsen sind nicht einfach nur die Folge bestimmter wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen; sie sind nicht zuletzt die Folge politischer Entscheidungen in der EU in Folge der Eurokrise und der Überschuldung von Euro-Staaten. Die Kosten dafür tragen private Anleger. Es ist deshalb auch politisch ratsam, diesen Anlegern – in Deutschland sind das zumeist Bürger mit mittelständischen Einkommen – entgegen zu kommen.