PRESSEMELDUNG

1.Juli 2019

Daten­schutz­be­auf­trag­ter erst ab 20 Mitarbeitern

MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler begrüßt Erleich­te­run­gen beim Datenschutz

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU (MIT) des Krei­ses Ahr­wei­ler begrüßt die Eini­gung in der Gro­ßen Koali­ti­on auf eine mit­tel­stands­freund­li­che­re Daten­schutz­re­gu­lie­rung. „Unter­neh­men müs­sen jetzt erst ab 20 Mit­ar­bei­tern einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benen­nen. Das ist eine gro­ße Erleich­te­rung für unse­ren Mit­tel­stand im Kreis Ahr­wei­ler“, sagt Elmar Lersch, Vor­sit­zen­der der MIT Kreis­ver­band Ahrweiler.

Die CDU hat durch­set­zen kön­nen, dass die schon lan­ge vor der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) bestehen­de deut­sche Son­der­pflicht zur Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten für vie­le Mit­tel­ständ­ler und Ver­ei­ne nun abge­schafft wird. In Zukunft muss ein Unter­neh­men oder Ver­ein erst dann einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len, wenn min­des­tens 20 Per­so­nen in der Orga­ni­sa­ti­on stän­dig mit auto­ma­ti­sier­ter Ver­ar­bei­tung von Per­so­nen­da­ten beschäf­tigt sind. Bis­lang lag die Gren­ze bei 10 Per­so­nen. Lersch „Es war nicht ein­zu­se­hen, dass bei­spiels­wei­se eine mit­tel­gro­ße Bäcke­rei, bei der ein Dut­zend Mit­ar­bei­ter Kun­den­da­ten ein­gibt, einen eige­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten enga­gie­ren muss­te. Die jet­zi­ge Rege­lung schafft die teu­re und büro­kra­ti­sche Hür­de für vie­le Klein­be­trie­be erfreu­li­cher­wei­se ab.“

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung von CDU und CSU (MIT) ist mit rund 25.000
Mit­glie­dern der stärks­te und ein­fluss­reichs­te par­tei­po­li­ti­sche Wirt­schafts­ver­band in Deutsch­land. Die MIT setzt sich für die Sozia­le Markt­wirt­schaft und für mehr Unter­neh­mer­geist in der Poli­tik ein.

Kon­takt
Elmar Lersch
Vorsitzender
MIT Kreis­ver­band Ahrweiler
Im Hasen­berg 7
53498 Bad Breisig

Tele­fon: 02633 480780

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