Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU im Kreis Ahr­wei­ler (MIT) wen­det sich gegen Fahr­ver­bo­te für Die­sel-Fahr­zeu­ge und gegen ein Ver­bot von Ver­bren­nungs­mo­to­ren. Die MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler for­dert zudem von den Ver­ant­wort­li­chen in der Auto­mo­bil­in­dus­trie, per­sön­li­che Kon­se­quen­zen für Abgas-Mani­pu­la­tio­nen und Füh­rungs­ver­sa­gen zu ziehen.

Ein Ver­bot des Ver­bren­nungs­mo­tors wäre nicht nur plan­wirt­schaft­li­che Will­kür, son­dern auch eine umwelt­po­li­ti­sche Dumm­heit. Die Poli­tik soll­te Kli­ma­zie­le vor­ge­ben, aber nicht, wie sie zu errei­chen sind“, sagt Elmar Lersch, Vor­sit­zen­der der MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler. Er freue sich, dass die MIT auf ihrem Bun­des­mit­tel­stands­tag in Nürn­berg am 2. Sep­tem­ber 2017 einen ent­spre­chen­den Antrag ver­ab­schie­det hat. Dar­in wirbt die MIT dafür, die Zukunft von Antriebs­tech­ni­ken auf Grund­la­ge objek­ti­ver wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nis­se zu dis­ku­tie­ren. „Wir wol­len ein Zei­chen gegen die Hys­te­rie im Streit um den Die­sel set­zen“, so Lersch.

Auch die MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler plä­diert für Tech­no­lo­gie­of­fen­heit bei der Ent­wick­lung umwelt­freund­li­cher Antriebs­tech­ni­ken und stützt sich auf die Inno­va­ti­ons­kraft des Wett­be­werbs. Zwangs­quo­ten für Elek­tro­au­tos oder ande­re Antriebs­tech­ni­ken lehnt die MIT ab. Auch die Emis­si­ons­pro­ble­ma­tik ist ein Kern­punkt des Antrags. Da die tat­säch­li­che NO2-Immis­si­ons­be­las­tung seit mehr als zehn Jah­ren rück­läu­fig ist und der heu­ti­ge Tech­no­lo­gie­stand der Ver­bren­nungs­mo­to­ren Grenz­wer­te ein­hält, lehnt die MIT Ver­bo­te in die­sem Kon­text ab.

Zugleich mahnt die MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler gegen­über der Auto­in­dus­trie an, ver­lo­ren gegan­ge­nes Ver­trau­en zurück­zu­ge­win­nen. Sie for­dert, dass sich die rea­len Emis­sio­nen von Fahr­zeu­gen den im Labor gemes­se­nen annä­hern müss­ten. Soll­te das mit den nun gefor­der­ten Soft­ware­up­dates nicht erreicht wer­den, droht die MIT „Hard­ware-Nach­rüs­tun­gen auf Kos­ten der Her­stel­ler an, sofern die­se tech­nisch mög­lich und sinn­voll sind“.