Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU Rhein­land-Pfalz begrüßt die Eini­gung der Gro­ßen Koali­ti­on zur Fle­xi-Ren­te. MIT-Chef Gere­on Hau­mann: „Arbei­ten im Alter wird durch die Neu­re­ge­lung attrak­ti­ver für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer. Dies ist ein wich­ti­ges Signal, dass der Beginn des Ren­ten­be­zugs nicht das Ende des Arbeits­le­bens bedeu­ten muss.”

Mit der Eini­gung setzt die Koali­ti­on die MIT-For­de­rung nach Abschaf­fung der Arbeits­lo­sen­bei­trä­ge für beschäf­tig­te Rent­ner um. Hau­mann: „Damit wird die­se Straf­ab­ga­be für älte­re Arbeit­neh­mer abge­schafft, die gar kei­nen Sinn ergibt.” Als Rent­ner konn­ten die Betrof­fe­nen gar nicht mehr arbeits­los wer­den und trotz­dem muss­ten die Arbeit­ge­ber für sie Abga­ben in die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zahlen.

Gere­on Hau­mann: „Wir wer­den damit den Anreiz erhö­hen, dass die­je­ni­gen, die im Alter noch arbei­ten kön­nen und arbei­ten wol­len, von ihren Arbeit­ge­bern wei­ter beschäf­tigt werden.”

Bereits seit Juli 2014 gel­ten die arbeits­recht­li­chen Erleich­te­run­gen der Fle­xi-Ren­te, die auf Initia­ti­ve der MIT ein­ge­führt wor­den waren. Danach kön­nen älte­re Beschäf­tig­te über das Ren­ten­ein­tritts­al­ter hin­aus befris­tet wei­ter beschäf­tigt wer­den mit mehr­fa­chen Ver­län­ge­run­gen. Für die MIT ist die Fle­xi-Ren­te das Gegen­mo­dell zur Ren­te mit 63.

Der rhein­land-pfäl­zi­sche MIT-Lan­des­vor­sit­zen­de Hau­mann: „Wir wol­len den Men­ta­li­täts­wan­del: Arbeit im Alter muss kei­ne Bür­de sein, son­dern bedeu­tet Teil­ha­be, Sinn­stif­tung und per­sön­li­che Kontakte.”

Die MIT for­dert des­halb unter ande­rem nicht mehr von „Ren­ten­ein­tritts­al­ter” zu spre­chen, son­dern von „Ren­ten­be­zugs­al­ter”. Wenn man die Ren­ten­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen bekommt, heißt das nicht, dass man „nur Rent­ner” ist, son­dern man soll wei­ter arbei­ten kön­nen. Auch will die MIT auf ihrem bevor­ste­hen­den Bun­des­mit­tel­stands­tag beschlie­ßen, die star­ren Pen­si­ons­gren­zen im Beam­ten­recht, die bei Bund und Län­dern unter­schied­lich gere­gelt sind, zu lockern.