Die MIT Kreis­ver­band Ahr­wei­ler appel­liert, frei­wil­li­ge Prak­ti­ka von bis zu sechs Mona­ten vom Min­dest­lohn­ge­setz aus­zu­neh­men. „Wenn ein Prak­ti­kum mit bis zu 1.500 Euro brut­to ver­gü­tet wer­den muss, wer­den vie­le Unter­neh­men künf­tig kei­ne Prak­ti­kums­plät­ze mehr anbie­ten kön­nen“, warnt Elmar Lersch, Vor­sit­zen­der der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU Kreis Ahr­wei­ler (MIT).

Die Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin plant, ab 2015 auch für frei­wil­li­ge Betriebs­prak­ti­ka, die län­ger als sechs Wochen dau­ern, eine gesetz­li­che Lohn­un­ter­gren­ze von 8,50 Euro ein­zu­füh­ren. Ledig­lich Schul- und Pflicht­prak­ti­ka sol­len vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men werden.

Wenn auch für Prak­ti­kan­ten 8,50 Euro pro Stun­de gel­ten, ist das ins­be­son­de­re für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kaum finan­zier­bar. Vie­le Betrie­be im Kreis Ahr­wei­ler zah­len gegen­wär­tig eine Ver­gü­tung an ihre Prak­ti­kan­ten, aber 1.500 Euro gehen an der Rea­li­tät vor­bei. Die Unter­neh­men wür­den ihr Ange­bot an Betriebs­prak­ti­ka zurück­fah­ren“, sagt Lersch. Beson­ders für vie­le Kul­tur- und Krea­tiv­be­trie­be wird es schwie­rig wer­den, das umfang­rei­che Ange­bot an Prak­ti­ka wie bis­her auf­recht zu erhalten.

Vor allem Stu­die­ren­de, die bei­spiels­wei­se ein frei­wil­li­ges, acht­wö­chi­ges Prak­ti­kum in den Semes­ter­fe­ri­en absol­vie­ren, wären von der Neu­re­ge­lung betrof­fen. Sie hät­ten ab dem ers­ten Tag ihres Prak­ti­kums Anspruch, nach Min­dest­lohn bezahlt zu werden.

Soll­te es bei den aktu­el­len Plä­nen der Koali­ti­on blei­ben, wird die Dau­er der frei­wil­li­gen Betriebs­ein­sät­ze vie­ler­orts auf maxi­mal sechs Wochen ver­kürzt wer­den. Ein umfang­rei­cher Ein­blick in den Berufs­all­tag, der oft­mals den Ein­stieg in das Arbeits­le­ben bedeu­tet, ist dann nicht mehr mög­lich“, unter­streicht Lersch.

Der Min­dest­lohn für Prak­ti­kan­ten wird vor allem für Berufs­ein­stei­ger von Nach­teil sein. „All jene, die noch kei­ne Klar­heit dar­über haben, wel­che kon­kre­te Tätig­keit sie aus­üben wol­len, oder sich erst ein Netz­wer­ke auf­bau­en müs­sen, sind die Ver­lie­rer die­ser Rege­lung“, betont Lersch.

Der Min­dest­lohn soll noch vor der Som­mer­pau­se im Deut­schen Bun­des­tag beschlos­sen wer­den. Die Abstim­mung ist für den 4. Juli geplant.